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Bildungsgang

   pia kinderpflege

Video: FAQ : Häufig gestellte Fragen zum Bildungsgang 


Die zweijährige Berufsfachschule führt zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / geprüfter Kinderpfleger".
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger arbeiten z. B. in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen.

Aufnahme

In die zweijährige praxisintegrierte Berufsfachschule Kinderpflege wird aufgenommen, wer

  • die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) erworben hat.
  • einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger / einer Einrichtung über zwei Jahre in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (KiTa) nachweist. (1. Ausbildungsjahr: Ü3-Bereich, 2. Ausbildungsjahr: U3-Bereich)

Unterrichtsorganisation

  1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Unterricht und 2 Tage Praxis
  2. Ausbildungsjahr: 2 Tage Unterricht und 3 Tage Praxis

Der Jahresurlaub muss außerhalb der Schulzeiten in Absprache mit der Einrichtung genommen werden.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Die Fächer des Differenzierungsbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule, z.B. Datenverarbeitung und Werken.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Teil.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / geprüfter Kinderpfleger"
  • Mit dem erfolgreichen Berufsabschluss wird die erste Stufe der Qualifizierung nach QHB für die Kindertagespflege.
  • Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt. Die Fachschule für Sozialpädagogik führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter  Erzieher".
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erfüllt. Die Fachoberschule führt zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Anmeldezeitraum

Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von einer Woche. Anmeldetermine

Bitte mitbringen:

  • Lebenslauf
  • Personalausweis oder Stammbuch
  • Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen

Kosten

Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Sekretariat)

Weitere Informationen

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Telefon: +49 (0)2181 6907-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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