Bildungsgang
Die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik richtet sich an Personen, die sich aufgrund ihrer Interessen und Begabungen im Fachbereich Fahrzeugtechnik für eine Berufsausbildung qualifizieren möchten. Innerhalb eines Jahres werden berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ermöglicht, der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Aufnahme
In die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik (Bildungsgang gemäß § 2 Nr. 2 der Anlage B der APO-BK) können Personen unmittelbar im Anschluss an ihren Schulbesuch der Sekundarstufe I aufgenommen werden:
- die über den erweiterten ersten Schulabschluss (EESA) bzw. gleichwertigen Abschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder
- die über die nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.
Unterrichtsfächer
Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs, welche berufstypische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Mittelpunkt stellen:
· Betriebsorganisation
· Pflege-, Wartungs- und Umrüstungsarbeiten
· Instandsetzung
· Englisch
· Mathematik
· Wirtschafts- und Betriebslehre
Berufsübergreifender Lernbereich:
· Deutsch / Kommunikation
· Politik / Gesellschaftslehre
· Religionslehre
· Sport / Gesundheitsförderung
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet im Klassenverband in der Schule statt. Der praktische Anteil des Unterrichts der Berufsfachschule Fahrzeugtechnik findet in Kfz-Betrieben in der Region an einem Tag in der Woche statt.
Inhaltliche Hinweise:
- Organisatorische Hinweise
- Praktikumsvertrag Schuljahr 2022/2023
- Praktikumsbescheinigung
- Berichtsformular
Abschlüsse
-
Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb des Fachbereichs Fahrzeugtechnik
-
Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Fachoberschulreife)
-
Erwerb des Qualifikationsvermerkes zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen
Anmeldezeitraum
Unmittelbar im Anschluss an die Zeugnisausgabe der Halbsjahreszeugnisse für den Zeitraum von einer Woche. Anmeldetermine
Kosten
Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Schulbüro)
Weitere Informationen
Telefon: +49 (0)2181 6907-0 / -47
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!