Aufnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich ist ein Berufsausbildungsverhältnis Voraussetzung für die Aufnahme (Anmeldeformular Berufsschule). In Einzelfällen können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die ein berechtigtes Interesse am Unterricht der Fachklasse nachweisen.
Abschlussprüfung
Eine schulische Abschlussprüfung findet nicht statt.
Abschlüsse
Wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen, wird – unabhängig vom Bestehen der Berufsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) – der Berufsschulabschluss zuerkannt. Dieser ist gleichwertig mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Schülerinnen und Schüler können den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von 3,0 oder besser erreichen, die Berufsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) bestehen und die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Kosten
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besteht Lernmittelfreiheit. Die Kosten für einen Teil der Lehrbücher sind vom Schüler zu tragen.