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Bildungsgang

Die zweijährige Berufsfachschule führt zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent" Schwerpunkt "Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder".

Absolventinnen und Absolventen dieses Bildungsganges arbeiten z.B. in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen.

Aufnahme

In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mind. den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) erworben hat.

Eine grundlegende Sprachkompetenz in Deutsch sollte für die Arbeit in der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vorhanden sein.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:

  • Erziehung , Bildung und Betreuung
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Die Fächer des Differenzierungsbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule, z. B. Datenverarbeitung.

Unterrichtsorganisation

Vollzeitunterricht im Klassenverband; es werden in jedem Schuljahr Praktika in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Teil.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent" Schwerpunkt "Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder"
  • Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt. Die Fachschule für Sozialpädagogik führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher".
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erfüllt. Die Fachoberschule führt zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Anmeldezeitraum

Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von 14 Tagen:
Mo – Fr von 8:00 – 16:00 Uhr
Sa von 9:00 – 11:00 Uhr
im Sekretariat der Schulverwaltung, Gebäude 1

Kosten

Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Sekretariat)

Weitere Informationen

nophoto kKirstin Bradtke

Telefon: +49 (0)2181 6907-54
E-Mail: bradtke@bbz-gv.de

 

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