„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen." So steht es in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Doch ist das wirklich so? Die WGU1 will es genau wissen.
Deshalb beteiligen sich die Wirtschaftsgymnasiasten an einem Wettbewerb „Privatsphäre im Internet" der Bundeszentrale für Politische Bildung. Und deshalb hat ihr Lehrer Christoph Borries eine Expertin eingeladen: Marit Buddensiek von der Verbraucherzentrale Düsseldorf hat den Jugendlichen genau erklärt, welche Spuren sie beim Surfen hinterlassen und wie durch die Verknüpfung der Daten detaillierte Nutzerprofile erstellt werden. „Dann ist nichts mehr privat.", lautet ihr ernüchterndes Fazit.
Auch die Schülerinnen und Schüler sind nachdenklich geworden. Diandra Piel fasst es so zusammen: „Eigentlich weiß man ja, dass man mit vermeintlichen Vorteilen dazu gebracht wird, persönliche Daten preiszugeben, aber mir ist noch einmal bewusst geworden, welche Folgen das haben kann." Marvin Müller hat besonders das Video beeindruckt, in dem eine scheinbar alltägliche Situation gezeigt worden ist: „Wenn bei einer Pizzabestellung der Pizzabäcker Gewicht, Kontodaten und aktuellen Standort des Kunden ermitteln kann, geht das schon ziemlich weit."
Die Klasse wird sich noch weiter mit dem Thema befassen. Als Nächstes steht ein Besuch bei der Polizei auf dem Programm; dort wird es um die rechtliche Seite des Schutzes der Privatsphäre gehen – hier interessiert besonders das Verhältnis von Theorie und Praxis. Danach wird es noch einen Vortrag über Datenverschlüsselung geben; hier lernen die Schülerinnen und Schüler, wie man seine Mails und sein Surfverhalten verschlüsseln kann.
Christoph Borries
Dieter Urbanski