Bildungsgang

Die zweijährige Berufsfachschule führt zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent".

Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten-, Behinderten- sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufnahme

In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mind. den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) erworben hat.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:

  • Erziehung und Soziales
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Die Fächer des Differenzierungsbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule, z. B. Datenverarbeitung.

Unterrichtsorganisation

Vollzeitunterricht im Klassenverband; es werden in jedem Schuljahr Praktika in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Teil.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent"
  • Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen
  • Die Schüler/innen erhalten mit dem erfolgreichen Abschluss außerdem ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „Betreuungskraft".
  • Unter bestimmten Bedingungen kann nach erfolgreich absolvierter Ausbildung auf Antrag die 3-jährige generalistische Pflegeausbildung um ein Jahr verkürzt werden.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt. Die Fachschule für Sozialpädagogik führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher".
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erfüllt. Die Fachoberschule führt zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Anmeldezeitraum

Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von einer Woche. Anmeldetermine

Kosten

Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Sekretariat)

Weitere Informationen

nophoto kKirstin Bradtke

Telefon: +49 (0)2181 6907-54
E-Mail: bradtke@bbz-gv.de