Bildungsgang

Die zweijährige Berufsfachschule des Fachbereichs Ernährung- und Versorgungsmanagement führt zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder der Fachoberschulreife und vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Assistent / Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service" mit dem Ziel der Kompetenzvermittlung, z. B. für folgende Bereiche:

  • Altenheime, Krankenhäuser und Wohngruppen
  • Gastronomie und Hotels
  • Dienstleistungsagenturen und Catering-Unternehmen
  • Privathaushalte

Aufnahme

In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben hat.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:

  • Betriebsorganisation
  • Produktion
  • Dienstleistung
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Die Fächer des Differenzierungsbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule.

Unterrichtsorganisation

Vollzeitunterricht im Klassenverband; es werden in jedem Schuljahr Praktika in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Teil.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Assistentin / Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service"
  • Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder der Fachoberschulreife
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen

Anmeldezeitraum

Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von 14 Tagen:
Mo – Fr von 8:00 – 16:00 Uhr
Sa von 9:00 – 11:00 Uhr
im Sekretariat der Schulverwaltung, Gebäude 1

Kosten

Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Sekretariat)

Weitere Informationen

eng-kPriska Engel

Telefon: +49 (0)2181 6907-54
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationsabend Anfang Dezember