Bildungsgang
Die zweijährige Berufsfachschule führt zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent".
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten-, Behinderten- sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Aufnahme
In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mind. den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) erworben hat.
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Bereich:
- Erziehung und Soziales
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
- Die Fächer des Differenzierungsbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule, z. B. Datenverarbeitung.
Unterrichtsorganisation
Vollzeitunterricht im Klassenverband; es werden in jedem Schuljahr Praktika in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Teil.
Abschlüsse
- Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent"
- Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen
- Die Schüler/innen erhalten mit dem erfolgreichen Abschluss außerdem ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „Betreuungskraft".
- Unter bestimmten Bedingungen kann nach erfolgreich absolvierter Ausbildung auf Antrag die 3-jährige generalistische Pflegeausbildung um ein Jahr verkürzt werden.
- Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt. Die Fachschule für Sozialpädagogik führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher".
- Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erfüllt. Die Fachoberschule führt zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Anmeldezeitraum
Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von einer Woche. Anmeldetermine
Kosten
Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Sekretariat)
Weitere Informationen
Telefon: +49 (0)2181 6907-
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!